Energie
Die Energiewende hat das Energiewirtschaftsrecht zu einem der spannendsten, dynamischsten und zukunftsrelevantesten Rechtsgebiete gemacht. Technischer Fortschritt, neue Geschäftsmodelle und die permanente Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens prägen den Energiebereich. Erfolgreiche Rechtsberatung setzt daher nicht nur exzellente Rechtskenntnis und anwaltliches Geschick, sondern auch Branchenkenntnis und unternehmerisches Verständnis zwingend voraus. Wir verfügen über diese Kompetenzen und setzen sie mit Leidenschaft für den Erfolg unserer Mandanten ein.
Wir beraten seit mehr als zehn Jahren zu zahlreichen Offshore-Windenergieprojekten in der deutschen Nord- und Ostsee, sei es in der Projektentwicklungsphase, bei Verfahren vor den zuständigen Behörden (BSH, BNetzA) und bei Transaktionen. Wir kennen und begleiten die deutsche Offshore-Windbranche seit ihren industriellen Anfängen. Wir sind deshalb auch in Grundsatzverfahren vor Gerichten in diesem Bereich tätig. Auch Onshore-Windenergie-, Solar- und Geothermieprojekte begleiten wir seit langem.
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Das öffentliche Wirtschaftsrecht ist mehr als die Klassiker wie das Baurecht und das Umweltrecht. Mindestens ebenso hohe Anforderungen an die anwaltliche Beratung stellen etwa das Recht der öffentlichen/kommunalen Unternehmen einschließlich des Anstaltsrechts oder das Amtshaftungsrecht. Aufgrund der vergleichsweise geringen Regelungsdichte sind hier in besonderem Maße juristische Kreativität sowie unsere Erfahrung in diesem Bereich gefragt.
Immobilienrecht
Zu unserem Tätigkeitschwerpunkt zählt auch das Immobilienrecht mit seinen Spezialbereichen wie etwa der Projektentwicklung und der Transaktionsbegleitung. Beide Bereiche erfordern einen integrierten, d.h. die öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Themen verzahnenden Beratungsansatz: Bei der Projektentwicklung steht typischerweise die Frage der Erlangung der für die Errichtung und den Betrieb des Vorhabens erforderlichen Genehmigungen im Zentrum, auf das die Gestaltung der kauf- und/oder mietvertraglichen Vereinbarungen auszurichten ist. Oft sind zusätzlich auch städtebauliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Verträge erforderlich. In der Transaktionsbegleitung spielen regelmäßig baurechtliche und umwelt-/altlastenrechtliche Fragen eine wichtige Rolle, sowohl im Rahmen der Due Diligence als auch bei der Gestaltung der vertraglichen Gewährleistungsklauseln.